Balkonkraftwerk wie viel Watt sind erlaubt? - Neuer Vorschlag der VDE

Balkonkraftwerk wie viel Watt sind erlaubt? - Neuer Vorschlag der VDE

Gibt es bald eine Revolution bei Balkonkraftwerken? Verband Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) will die Energiewende beschleunigen und wichtige Vereinfachungen bei der Behandlung von Balkonkraftwerken vorschlagen. Die rechtliche Umsetzung der Vorschläge gilt mittlerweile als sehr wahrscheinlich. Wir erklären Ihnen alle vom VDE geforderten Änderungen und zeigen Ihnen, wie Sie perfekt vorbereitet sind.
Folgende Anforderungen werden derzeit diskutiert:


Eine minimale Eingangsleistungsgrenze von bis zu 800 Watt ist festgelegt
Mini-PV-Anlagen können in allen Arten von Stromzählern eingesetzt werden
Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebnahme von Mini-Elektroanlagen
Der Schuko-Stecker hält bis zu 800 Watt aus


Sind bald 800 Watt Balkonkraftwerk erlaubt? – geringe Randanforderung
Seit 2016 gilt in Europa eine Richtlinie namens RFG, in der eine Mindestgrenze von 800 Watt für Stromerzeugungsanlagen festgelegt wurde. Das heißt, bis zu dieser Grenze wird der Eigenstromerzeugung keine Bedeutung beigemessen. Um die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien zu erleichtern, schlägt der VDE vor, diese Richtlinie zu übernehmen und auch in Deutschland eine Mindesteingangsleistung von 800 Watt zu etablieren. Derzeit liegt die Grenze, bis zu der Sie Ihr eigenes Balkonkraftwerk anmelden und anschließen können, bei 600 Watt Eingangsleistung. Dieser Wert bezieht sich auf die Wechselrichter-Ausgangsleistung der MiniPV-Anlage.


Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass diese Bemühungen die Grenze auf 200 Watt anheben und damit auch die Rentabilität von Balkonkraftwerken erhöhen müssen. Ihre wiederaufladbare Solaranlage amortisiert sich noch schneller, sodass sie in nur 4-6 Jahren vollständig entladen ist.


Aufrüstbarer Wechselrichter: So sind Sie perfekt vorbereitet.


Wenn Sie derzeit über die Anschaffung eines Balkongenerators nachdenken, fragen Sie sich wahrscheinlich, ob es sinnvoll ist, mit dem Kauf die Gesetzesänderung abzuwarten. Glücklicherweise gibt es eine Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: den nachrüstbaren Wechselrichter.
Mit den Balkonkraftwerk-Komplettbausätzen von Priwatt erfüllen Sie aktuelle 600-Watt-Leistungsstandards. Sobald die gesetzliche Grenze von 800 Watt gilt, können Sie den Wechselrichter drahtlos über die WLAN-Verbindung des Systems aktualisieren. Ab sofort nutzen Sie das gleiche Gerät als 800-Watt-Wechselrichter und können Ihre Stromkosten schnellstmöglich und ohne zusätzliche Anschaffungskosten mit noch grünerem Strom senken.


Wussten Sie schon? Um die aktuelle Einspeisegrenze von 600 Watt voll auszunutzen und sich gut auf die benötigten 800 Watt Leistung vorzubereiten, bieten Ihnen private steckerfertige Solaranlagen bereits Solarmodule mit einer Maximalleistung von mindestens 400 Watt.


Nutzen Sie Mini-Solaranlagen mit jedem Stromzähler.


Bisher ist es nicht erlaubt, Stromzähler ohne Rückkopplung (z. B. Ferrari-Zähler) in Balkonsolaranlagen zu verwenden, da diese alten Zähler bei der Stromabgabe umkehren und somit die Strommenge aus dem öffentlichen Netz verfälschen.


Das will der VDE ändern: Balkonkraftwerke bis zur geforderten Mindestgrenze von 800 Watt sollen auf allen Zählern zugelassen werden. Das würde Ärger ersparen und es Ihnen ermöglichen, Ihre eigene Stromerzeugung zu starten, ohne auf den Austausch des Stromzählers durch einen modernen Zähler warten zu müssen.


Die Registrierung von Balkonkraftwerken ist noch einfacher geworden
Darüber hinaus ist geplant, die Registrierung und Implementierung weiter zu vereinfachen. Der VDE will die Registrierung von Balkonkraftwerken beim örtlichen Netzbetreiber unnötig machen, indem er lediglich die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) verlangt.
Übrigens: Wir unterstützen Sie bei der kostenlosen Registrierung als Netzbetreiber und übernehmen sogar die komplette Registrierung Ihres Balkonkraftwerks in MaStR für Sie! Besuchen Sie einfach unseren kostenlosen Registrierungsservice und folgen Sie dort der Schritt-für-Schritt-Anleitung!
Für Mini-Elektroanlagen bis 800 Watt ist eine Schuko-Steckverbindung zulässig
Die Debatte über den Anschluss von wiederaufladbaren Solarstromsystemen könnte bald beendet sein. Der VDE – ehemals Wieland-Stecker-Verfechter – lässt die Tauglichkeit noch lieber durch einen qualifizierten Elektroinstallateur prüfen, akzeptiert aber mittlerweile lieber den Schuko-Stecker für Versorgungen bis 800 Watt.


Aufgrund der unterschiedlichen Richtlinien herrscht bei Balkonkraftwerk-Interessierten oft noch Unsicherheit, wenn es um den Anschluss einer steckerfertigen Solaranlage geht. Wenn der VDE bereits einen legalen Schuhstopfen toleriert, dürften endlich alle Zweifel ausgeräumt sein. Fazit: Wie werden Forderungen bewertet? Im Grunde handelt es sich hier um eine Stellungnahme, daher sind die Regelungen vorerst nur indikativ. Dennoch kann man die VDE-Anforderungen ernst nehmen und sogar die zukünftige Entwicklung im Bereich der wiederaufladbaren Solarsysteme vorantreiben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen und fordert seinerseits die Anpassung der Produktnorm VDE V 0126-95 an die 800-Watt-Grenze und die Anbindung des Schuko-Steckers an die Norm. . Nun stehen auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Umweltbundesamt (UBA) hinter den Vorschlägen. Dazu stellte Bundesfinanzminister Robert Habeck ein Projekt einer Solarstromstrategie vor, die den künftigen Einsatz von Balkonkraftwerken erleichtern soll.


Wie Sie sehen können, hindert nichts daran, die erforderlichen Punkte anzuwenden. Daher wird bereits im Mai mit einer konkreten Stellungnahme der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen gerechnet. Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis das Gesetz tatsächlich verabschiedet oder geändert wird.

Zurück zum Blog