Änderungen für Balkonkraftwerke:
Die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf Balkonen wird für Bürger erheblich erleichtert. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und die Registrierung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfache Angaben beschränkt. Die erlaubte installierte Leistung steigt auf 2000 Wattpeak, lediglich der Wechselrichter muss auf einen Ausgang von 800 Watt beschränkt werden um von den vereinfachten Balkonkraftwerk Regelungen profitieren zu können. Somit können Sie beispielsweise vier unserer 500Wp Panels installieren und den 2000W Wechselrichter auf 800W drosseln, sodass Sie auch bei schlechten Wetterverhältnissen die maximale Leistung erzeugen können. Bestehende Ferraris-Stromzähler können vorerst weiterhin verwendet werden und der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.und Balkonanlagen können leistungsfähiger sein. Zukünftig sollen sie sogar mit herkömmlichen Schukosteckern auskommen, um die Installation zu vereinfachen.
Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I einen bedeutenden Gesetzesrahmen eingeführt. Dieses Paket umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Prozess der Installation und des Betriebs von Photovoltaikanlagen vereinfachen und den Ausbau von Photovoltaik beschleunigen sollen.
Künftig wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich einfacher und weniger bürokratisch sein, Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Freiflächen zu installieren. Der im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf für den Ausbau der Photovoltaik, auch bekannt als „Solarpaket I“, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung erfolgreicher Energiewende.
Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu sein und der Stromsektor soll bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Bundesregierung alles daran, den Ausbau erneuerbarer Energien massiv zu beschleunigen.
Der Bedarf an Strom aus erneuerbaren Quellen wird in Zukunft steigen, besonders für Heizung und Elektrofahrzeuge. Die Solarenergie spielt dabei eine entscheidende Rolle. Das Ziel des „Solarpakets I“ ist es, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen zu beschleunigen und das Gesamtsystem der Energieversorgung zu optimieren.
Das „Solarpaket I“ setzt die Photovoltaik-Strategie in einem ersten Schritt um. Diese Strategie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet und im Mai 2023 vorgestellt, nachdem die betroffenen Branchen, Bundesländer und Bundestagsfraktionen eingebunden wurden.
Der Ausbau neuer Photovoltaikanlagen in Deutschland verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg. Im ersten Halbjahr 2023 wurden insgesamt fast 6.000 Megawatt Leistung hinzugefügt, mehr als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012.
Das Solarpaket strebt an, diesen Ausbau weiter zu beschleunigen: Bis 2023 sollen 9 GW, bis 2024 13 GW und bis 2025 18 GW Solarleistung hinzukommen. Ab 2026 soll der Zubau sogar mehr als dreimal so hoch sein, nämlich 22 Gigawatt. Etwa die Hälfte dieser Kapazität soll von Freiflächenanlagen und die andere Hälfte von Dachanlagen stammen.
Das Gesetz gibt erneuerbaren Energien Vorrang. Der vorliegende Gesetzentwurf ergreift weitere Maßnahmen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die Ziele des EEG 2023 zu erreichen.
Mieterstrom, Gewerbe und Freiflächen:
Das Solarpaket ermöglicht in Mehrfamilienhäusern die direkte Weitergabe von Dachsolarstrom an die Mieterinnen und Mieter. Regelungen für Abrechnungen und Versorgungsunterbrechungen werden festgelegt, und Mieterinnen und Mieter können ergänzende Tarife mit Stromversorgungsunternehmen abschließen.
Der Mieterstrom wird auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen gefördert, sofern der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Anlagenbetreiber können Überschussmengen ohne Vergütung weitergeben, was Anreize für eine bessere Nutzung der Dachkapazität schafft.
Das Solarpaket fördert nachhaltigere Freiflächenausbauten, insbesondere durch die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Module (Agri-PV). Versiegelte Flächen wie Parkplätze können ebenfalls für PV-Anlagen genutzt werden, wofür es spezielle Förderungen geben wird. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben hiervon unberührt.