Wie kann mein Balkonkraftwerk gefördert werden?
Die Unterstützung für umweltfreundliche Mini-Solaranlagen (auch Balkonkraftwerke) wächst derzeit rapide, da immer mehr Städte und Gemeinden ihren Bürgern Zuschüsse für den Erwerb und Betrieb kompakter Mini-PV-Anlagen gewähren.
Je nach Wohnort kann die Höhe der Förderung jedoch stark variieren, mit Beträgen von lediglich 50 Euro bis hin zu großzügigen 1450 Euro. Die Gründe hierfür liegen darin, dass einige Fördermittel pauschal pro Anlage ausgezahlt werden, während andere von der Leistung der Solaranlage abhängen oder spezielle Voraussetzungen, wie den Besitz eines Heidelberg-Passes, erfordern.
Wichtig ist zu beachten: Einige Fördergelder werden schnell erschöpft, weshalb es sich lohnt, entsprechende Anträge möglichst zeitnah zu stellen.
Wie erhalte ich die Förderung?
Seit Januar 2023 gibt es eine einheitliche bundesweite Förderregelung für Balkonkraftwerke, die durch den Wegfall der Mehrwertsteuer ermöglicht wird. Als Käufer oder Käuferin müssen Sie nichts weiter tun, da die Händler die Mehrwertsteuer automatisch mit 0 Prozent ausweisen. Wenn Sie sämtliches Zubehör zusammen mit dem Solarmodul bestellen, wird die Mehrwertsteuerbefreiung auch auf das Zubehör angewendet.
Zusätzlich zu dieser bundesweiten Regelung gibt es auch regionale Förderprogramme in Form von Zuschüssen. Es ist wichtig, rechtzeitig die Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes oder Ihrer Stadt zu lesen, um die Voraussetzungen für die Förderbewilligung zu erfahren. In Berlin beispielsweise ist es eine Voraussetzung, dass das Balkonkraftwerk noch nicht gekauft wurde. In Schleswig-Holstein hingegen ist der Anschluss des Balkonkraftwerks über den speziellen Wieland-Stecker anstelle eines herkömmlichen Schuko-Steckers eine Bedingung für den Zuschuss.
Regionale Förderung von Balkonkraftwerken (Liste)
In zahlreichen Gemeinden gibt es Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke. Im Folgenden finden Sie eine Liste, die Zuschüsse nach Bundesländern sortiert und in alphabetischer Reihenfolge aufzeigt (Stand: Juli 2023). Die Angaben in Watt beziehen sich auf die Leistung des Wechselrichters, während die Angaben in Watt Peak die Spitzenleistung der Solarmodule anzeigen.
Balkonkraftwerk Förderung Baden-Württemberg
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Filderstadt |
150 Euro pro Haushalt |
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Freiburg |
Bis zu 200 Euro pro Person und Balkonkraftwerk |
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Friedrichshafen |
300 Euro pro Haushalt (mind. 300 Watt Anlage erforderlich) |
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Friolzheim |
100 Euro pro Mini-PV Anlage |
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Heddesheim |
100 Euro pro Modul (max. 2) |
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Heidelberg |
50% der Anschaffungskosten (max. 750 Euro), Heidelberg-Pass Besitzer bis zu 1.450 Euro bei einem Eigenanteil von 50 Euro |
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Kehl |
200 Euro, sozial schwache Antragsteller (t. B. Tafelkunden oder Personen mit Wohngeldbescheid) 300 Euro |
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Konstanz |
200 Euro pro Anlage und Wohneinheit |
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Kornwestheim |
200 Euro pro Haushalt (bis max. 600 Watt) |
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Lörrach |
200 Euro pro Haushalt (bis max. 600 Watt) |
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Ludwigsburg |
300 Euro, für BezieherInnen der Ludwigsburg Card bis zu 800 Euro |
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Neubulach |
50 pro Modul bzw. 100 Euro |
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Schwaikheim |
200 Euro pro Haushalt |
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Schwetzingen |
einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens jedoch 30% der Anschaffungskosten |
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Stuttgart |
100 Euro pro Anlage |
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Tübingen |
Bis 200 Euro (30% der Investitionskosten), mit KreisBonusCard 75% der Investitionskosten (max. 800 Euro) |
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Ulm |
50% bis zu 250 Euro pro Haushalt |
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Walldorf |
300 Euro, maximal 50 % der anrechenbaren Kosten |
Umwelt-Förderprogramm aktuell nicht verfügbar (Stand: 07/2023) |
Weinheim |
50 Euro pro Solarpanel (max. 2) |
Balkonkraftwerk Förderung Bayern
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Buckenhof |
50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 200 Euro |
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Coburg |
Bis 250 Euro pro Anlage |
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Diessen |
100 Euro pro Haushalt |
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Erlangen |
50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 300 Euro |
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Forchheim |
100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit bis zu 3,9 kWp |
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Fürth |
122 Euro Zweirichtungszähler-Einrichtung + 50 Euro pro Balkonkraftwerk (beides nur für infra Stromkunden beantragbar) |
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Großenseebach |
50 Euro je Wohneinheit |
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Günzburg |
100 Euro pro Anlage |
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Höchstadt |
50 Euro pro Anlage und Haushalt |
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Ingolstadt |
200 Euro pro Anlage (bei mind. 300 Watt) |
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Marloffstein |
50 Euro pro 100 Watt Peak /max. 200 Euro pro Antragssteller/in |
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München |
0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50% der Investitionskosten |
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Moosburg |
50% der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Balkonkraftwerk |
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Peiting |
120 Euro pro Anlage und Haushalt |
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Regensburg |
Pauschal 150 Euro |
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Spardorf |
50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 200 Euro |
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Unterschleißheim |
25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro |
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Vilseck |
100 Euro für 300 Watt Anlagen, 150 Euro für 600 Watt Balkonkraftwerke |
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Weilheim in Oberbayern |
25% der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro |
Fördertopf für 2023 bereits ausgeschöpft |
Balkonkraftwerk Förderung Berlin
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Bis zu 500 Euro pro Anlage |
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Stromspeicher und Gründachzuschüsse (flexible Höhe) |
Balkonkraftwerk Förderung Brandenburg
Aktuell sind uns keine Mini-PV Förderungen bekannt.
Balkonkraftwerk Förderung Bremen
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Beratung und Demonstration zu Balkonkraftwerken |
Balkonkraftwerk Förderung Hamburg
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Zinsgünstige Darlehen für Solarstromanlagen |
Balkonkraftwerk Förderung Hessen
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Darmstadt |
200 Euro für ein 300 Watt oder 400 Euro für 600 Watt Anlagen, jedoch max. nur 50% der Anschaffungs- und Installationskosten |
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Lampertheim |
Max. 500 Euro (60% der Kosten) |
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Main-Taunus-Kreis |
100 Euro pauschal pro Wohnung |
|
Mörfelden-Walldorf |
1000 Euro pro Modul (max. 2) |
|
Wiesbaden |
Anlagen bis 3,0 kW pauschal 300 Euro |
Richtlinie zum Förderprogramm „Solaranlagen“ der Landeshauptstadt Wiesbaden |
Balkonkraftwerk Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
500 Euro für zuwendungsfähige Ausgaben |
Balkonkraftwerk Förderung Niedersachsen
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Braunschweig |
Bis 400 Euro für 250-600W Anlagen (voraussichtlich ausgeschöpft) |
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Göttingen |
360 Euro (180 Euro je Modul) |
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Jever |
125 Euro pro Paneel (max. 2) |
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Lüneburg |
150 Euro + 30% der Investitionskosten pro Anlage |
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Norden |
Pauschal 300 Euro |
|
Oldenburg |
Bis 300 Euro (bis 400 Euro für Studierende, Auszubildende, Wohngeld- oder Sozialhilfeempfänger) |
Oldenburg: Förderprogramm Photovoltaik (Topf soll dieses Jahr erneut geöffnet werden) |
Wunstorf |
Pauschal 250 Euro bis 600 Watt |
Balkonkraftwerk Förderung Nordrhein-Westfalen
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Aachen |
pauschal 200 Euro |
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Ahaus |
50% der förderfähigen Kosten bis 200 Euro |
|
Bonn |
Haus-/Wohnungs-Eigentümer, Erbbauberechtigte bis zu 300 Euro, Mieter bis zu 600 Euro |
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Borgentreich |
pauschal 100 Euro l pro Haushalt |
|
Bönen |
pauschal 100 Euro pro Wohneinheit |
|
Castrop-Rauxel |
pauschal 100 Euro je Wohnung |
|
Düsseldorf |
50% der förderfähigen Kosten, |
Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ |
Essen |
200 Euro für mind. 300 Wp |
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Freudenberg |
150 Euro je Balkonkraftwerk |
|
Fröndenberg |
100 Euro pro Modul (max. 2) |
|
Gelsenkirchen |
pauschal 150 Euro pro Wohneinheit |
Fördertopf für 2023 bereits ausgeschöpft |
Gladbeck |
Pauschal 150 Euro |
|
Gronau |
250 Euro pro Anlage, max. 60% der Anschaffungskosten |
Gronau: Energiesparförderung 2023 (nur noch Warteliste verfügbar) |
Halver |
100 Euro pro Haushalt |
|
Hamm |
pauschal 200 Euro pro Mini-Solaranlage |
Klimaagentur Hamm Infoseite (nicht mehr verfügbar) |
Hamminkeln |
Bis 300 Euro Zuschuss |
|
Hiddenhausen |
pauschal 150 Euro, mit Speicher 300 Euro |
|
Kamp-Lintfort |
100 Euro pro Wohnung |
|
Kirchlengern |
300 Euro pro Mini-Solaranlage |
Richtlinie für die Förderung privater Photovoltaik-Kleinanlagen |
Kleve |
50% der förderfähigen Kosten (max. 500 Euro) |
|
Köln |
200 Euro pro Balkonkraftwerk |
|
Lüdenscheid |
100 Euro pro Modul (max. 2 Module) |
|
Menden |
200 Euro pro Modul (max. 2 Module) |
|
Oberhausen |
pauschal 100 Euro je Wohnung |
|
Oelde |
30% des Anschaffungspreises (max. 200 Euro) |
|
Olsberg |
pauschal 200 Euro pro Mini-PV Anlage |
|
Recklinghausen |
pauschal 100 Euro je Wohnung |
|
Rheinberg |
pauschal 100 Euro je Wohnung (nicht mehr verfügbar) |
|
Rheinisch-Bergischer-Kreis |
10% der zuwendungsfähigen Ausgaben |
|
Rietberg |
80 Euro pro Modul, max. 2 Module (160 Euro) |
|
Troisdorf |
100 Euro pro Modul, max. 2 Module (200 Euro) |
|
Voerde am Niederrhein |
pauschal 100 Euro je Wohnung |
|
Wesel |
50% der Kosten, max. 200 Euro |
|
Wickede (Ruhr) |
pauschal 150 Euro pro Mini-PV-Anlage, 300 Euro pro Anlage mit Speicher |
Wickede Richtlinie zur Photovoltaik-Förderung/an Wohngebäuden |
Willich |
250 Euro pro Wohneinheit |
Willich: Förderprogramm Photovoltaik (für 2023 ausgeschöpft) |
Balkonkraftwerk Förderung Rheinland-Pfalz
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Koblenz |
70 Euro pro Modul (max. 2) |
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Mainz |
Bis 400 Euro (max. 50% der Investitionskosten) |
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Pirmasens |
75 Euro Zuschuss für die Anschlusskosten von Mini-Solaranlagen bis max. 325 Watt durch einen Fachmann (150 Euro für Anlagen bis 600 Watt) |
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Urmitz |
pauschal 100 Euro pro Haushalt |
Richtlinie zur Förderung der Installation von Balkonsolarmodulen |
Balkonkraftwerk Förderung Saarland
Aktuell sind uns keine Mini-PV Förderungen bekannt.
Balkonkraftwerk Förderung Sachsen
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Pauschal 300 Euro |
|
500 Euro Sockelbetrag + 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) installierter Speicherleistung |
Balkonkraftwerk Förderung Sachsen-Anhalt
Aktuell keine Mini-PV Förderung bekannt, aber
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Bis 7.500 Euro für PV-Dachanlagen Speicher |
Sachsen-Anhalt: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt |
Balkonkraftwerk Förderung Schleswig-Holstein
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Kiel |
pauschal 100 Euro pro Mini-Solaranlage |
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Lübeck |
pauschal 200 Euro pro Haushalt |
Fördertopf bereits ausgeschöpft |
Schleswig-Holstein (Landesweit) |
bis zu 200 Euro pro Haushalt |
Balkonkraftwerk Förderung Thüringen
Kommune |
Förderdetails |
Weiterführende Informationen |
Jena |
Bis 200 Euro (25% der AK), sozial schwache Antragsteller bis 600 Euro (75% der AK) |
Weitere Zuschüsse für überregionale Balkonkraftwerke im Überblick
Entfall der Mehrwertsteuer
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt in Deutschland die Mehrwertsteuer (19 Prozent) für den Kauf von Balkon-Solaranlagen. Diese Regelung gilt sowohl für Solarmodule als auch für gleichzeitig bestellte Bauteile wie Wechselrichter, Kabel, Energiemesser und Halterungen. Als Resultat sind die Preise für solche Sets gesunken. Die Preisspanne beginnt je nach Lieferumfang bei etwa 419,99 Euro für eine Solarway Plug-and-Play-Anlage mit einem Modul. Anlagen mit zwei Modulen (ohne Speicher) gibt es bei uns schon ab 549,99 Euro (Solarway 2x 400 Watt).
Der KfW-Kredit
Neben Fördermitteln auf städtischer und kommunaler Ebene werden oft auch KfW-Kredite und EEG-Förderung für PV-Anlagen diskutiert. Doch stellt sich die Frage, ob dies auch für Mini-Solaranlagen lohnenswert ist.
Die Beantragung eines Förderkredits von der KfW für Erneuerbare Energien Standard (Kredit 270) ist theoretisch möglich für Betreiber eines Balkonkraftwerks. Eine Voraussetzung der KfW Bank für Privatpersonen ist jedoch die teilweise Einspeisung und/oder der Verkauf des erzeugten Stroms ins Netz. Dies würde bedeuten, dass die Mini-Solaranlage wie eine größere, meldepflichtige EEG-Solaranlage behandelt werden müsste.
Angesichts der geringen Stromproduktionsmenge und den niedrigen Anschaffungskosten halten wir die Inanspruchnahme einer KfW-Förderung für eine Mini-Steckersolaranlage jedoch für wenig sinnvoll. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den niedrigen Anschaffungskosten. Schließlich liegen die Vorteile eines Balkonkraftwerks darin, unkompliziert und möglichst unbürokratisch einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
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