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Neue VDE V 0126-95: Was sich für Balkonkraftwerke wirklich ändert – und was nicht

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Neue VDE V 0126-95: Was sich für Balkonkraftwerke wirklich ändert – und was nicht

Balkonkraftwerke sind bereits in einer Vielzahl deutscher Haushalte angekommen. Aus diesem Anlass war eine einheitliche Normierung und ein technisches Regelwerk notwendig. Aktuell sorgt die DIN VDE V 0126-95:2025-12 "Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb - Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen" für viele Fragen.

Das Wichtigste gleich zu Beginn:
Für Betreiber von Balkonkraftwerken ändert sich durch die neue Norm nichts.
Es besteht weder eine Nachrüstpflicht, noch neue Anschlussregeln oder ein zusätzlicher Mehraufwand.

Warum das so ist und welche Rolle die VDE V 0126-95 dennoch für die Branche spielt, wird im folgenden Artikel erläutert.

Für wen gilt die VDE V 0126-95 überhaupt?

Die DIN VDE V 0126-95 ist eine Produktnorm, die sich ausschließlich an

  • Hersteller

  • Händler

  • Prüfstellen

und nicht an private Nutzer richtet.

Die Norm ist kein Gesetz, sondern eine technische Orientierung für neue Produkte und beschreibt, wie steckerfertige Solargeräte technisch aufgebaut und geprüft sein sollten, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Bestehende Balkonkraftwerke dürfen uneingeschränkt weiter betrieben werden.

Was bedeutet das konkret für Kunden von Solarway?

In Kürze: Alles bleibt wie gehabt.

  • Bereits installierte Anlagen müssen nicht umgerüstet werden

  • Es gibt keine neuen Pflichten oder Formalitäten

  • Der Betrieb über die Steckdose bleibt zulässig

  • Systeme von Solarway erfüllen bereits heute alle Sicherheitsstandards

Die neue Norm schafft vor allem mehr Klarheit im Markt, nicht mehr Bürokratie im Alltag.

Warum eine eigene Produktnorm für Balkonkraftwerke sinnvoll ist

Balkonkraftwerke haben sich schneller verbreitet, als einheitliche technische Standards entstanden sind. Unterschiedliche Steckverbindungen, Montagesysteme und Gerätekonzepte sorgten für einen unübersichtlichen Markt.

Die VDE V 0126-95 definiert Balkonkraftwerke nun erstmals als eigene Gerätekategorie. Damit entsteht ein klarer Rahmen, welcher

  • Herstellern Orientierung gibt

  • Prüfverfahren vereinheitlicht

  • Sicherheit transparent und vergleichbar macht

Langfristig profitieren hiervon die (zukünftigen) Betreiber von Balkonkraftwerken.

Ausgangsleistung des Wechselrichters wird bestätigt

Die bereits bekannte maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters von 800 Watt wird in der Norm bestätigt. Diese Regelung gilt seit 2024 und bleibt unverändert bestehen.

Zusätzlich beschreibt die Norm einen sicheren Bereich für die Modulleistung, um auch in seltenen Extremfällen eine Überlastung einzelner Komponenten auszuschließen. Hierbei handelt es sich um eine technische Präzisierung und keine neue Begrenzung für bestehende Anlagen.

Für Nutzer bedeutet das mehr Transparenz, keine zusätzlichen Pflichten.

Anschluss über die Steckdose: Jetzt eindeutig beschrieben

Der Anschluss von Balkonkraftwerken über die Haushaltssteckdose war lange ein Diskussionsthema. Die neue Norm bringt hier erstmals eine klare technische Einordnung.

Sie beschreibt, welche Schutzmechanismen ein Steckersolargerät erfüllen muss, damit der Betrieb über eine Steckdose sicher ist, wie die automatische Abschaltfunktionen oder konstruktive Schutzmaßnahmen im Wechselrichter.

Wichtig: Der Betrieb über die Schutzkontakt-Steckdose bleibt grundsätzlich zulässig, sofern das Gerät die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Eine Pflicht zur Nutzung einer Wieland-Steckdose besteht nicht.

Kennzeichnung & Dokumentation: Mehr Transparenz für Verbraucher

Die Norm verlangt künftig klarere Produktinformationen, darunter:

  • technische Leistungsdaten

  • Sicherheitshinweise

  • Montage- und Entsorgungshinweise

  • vollständige Herstellerangaben

So lassen sich Produkte leichter vergleichen und besser einschätzen.

Was sich durch die neue VDE V 0126-95 nicht ändert

  • keine Umrüstungspflicht

  • keine neuen Anschlussverbote oder -pflichten

  • keine Auswirkungen auf bestehende Anlagen

  • keine zusätzlichen Meldepflichten

Systeme mit einer Speicherlösung fallen nicht unter diese Produktnorm und werden noch separat behandelt.

Fazit: Mehr Ordnung im Markt – keine Nachteile für Verbraucher

Die DIN VDE V 0126-95 ist ein wichtiger Schritt für die Branche, weil sie Balkonkraftwerke technisch sauber einordnet und einheitliche Sicherheitsstandards schafft. Für Betreiberinnen und Betreiber bedeutet das vor allem eines: Sicherheit und Orientierung ohne Mehraufwand.

Bei Solarway achten wir bereits heute darauf, dass unsere Balkonkraftwerke zuverlässig, sicher und normgerecht sind – damit unsere Kunden sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren können: den eigenen Solarstrom.

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