Alle Blogs

Anmeldung von Balkonkraftwerken im Markstammdatenregister: Eine Schritt für Schritt Anleitung

Diesen Beitrag teilen
Anmeldung von Balkonkraftwerken im Markstammdatenregister: Eine Schritt für Schritt Anleitung

Balkonkraftwerke werden in Deutschland immer beliebter. Die kleinen Photovoltaikanlagen ermöglichen es Haushalten, einfach eigenen Solarstrom zu erzeugen und Stromkosten zu senken.

Doch auch für diese kleinen Anlagen gelten gesetzliche Regeln. Eine der wichtigsten Pflichten für Betreiber ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR).

In diesem Beitrag erklären wir Grundsätzliches zum Markstammdatenregister, gefolgt von einer Schritt für Schritt Anleitung zur Anmeldung.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister ist eine zentrale Datenbank für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Dort werden alle Energieerzeugungsanlagen sowie deren Betreiber erfasst – darunter große Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und auch kleinere Balkonkraftwerke.

Das Register wird von der Bundesnetzagentur betrieben und dient unter anderem dazu, einen Überblick über die Stromerzeugung in Deutschland zu behalten und Netzbetreiber automatisch zu informieren.

Seit wann müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?

Die Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen besteht bereits seit 31. Januar 2019, als das Marktstammdatenregister offiziell eingeführt wurde. 

Für Balkonkraftwerke wurde die Anmeldung jedoch 2024 deutlich vereinfacht. Mit neuen gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Solarpakets müssen Betreiber ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister registrieren. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit April/Mai 2024 für typische Balkonkraftwerke nicht mehr erforderlich. Mobile Solaranlagen ohne Anschluss ans öffentliche Stromnetz und Camping-/ Inselanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Frist: Wann muss die Anmeldung erfolgen?

Die Registrierung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Die Anmeldung ist kostenlos und wird online im Marktstammdatenregister durchgeführt. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert theoretisch ein Bußgeld. In der Praxis ist es daher sinnvoll, die Registrierung direkt nach der Installation vorzunehmen.

Welche Daten werden bei der Anmeldung benötigt?

Bei der Registrierung werden einige grundlegende Informationen abgefragt, zum Beispiel:

  • Betreiber der Anlage

  • Standort der Anlage

  • Art der Anlage (z. B. steckerfertige Solaranlage)

  • installierte Leistung der Module

  • Wechselrichterleistung

  • Datum der Inbetriebnahme

Diese Angaben helfen Netzbetreibern und Behörden, den Ausbau der Solarenergie besser zu erfassen.

Anmeldung im Marktstammdatenregister - Schritt für Schritt Anleitung

1.

Im ersten Schritt drücken Sie auf "Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs".

2.

Als nächstes klicken Sie bitte auf "Registrierung einer Solaranlage".

3.

Als nächstes wählen Sie den Button "Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)".

4.

In diesen folgenden Schritten gehen Sie wie folgt vor:

  1. Falls Sie noch nicht registriert sind (in den meisten Fällen zutreffend), klicken Sie bitte "Nein" an.
  2. Wenn Sie Ihr eigenes Balkonkraftwerk registrieren, drücken Sie bitte auf "Ja". Registrieren Sie dies für jemand anderes, dann klicken Sie bitte "Nein" an.
  3. Wir empfehlen die Anmeldung nach Inbetriebnahme - nutzen Sie die Antwortmöglichkeit, welche auf Sie zutrifft.
  4. Nun klicken Sie bitte auf "Registrierung starten".

5.

Hier geben Sie Ihren Namen, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum ein. Weiter unten auf der Seite müssen Sie dann ein Passwort vergeben. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie Ihre Anmeldung bestätigen können.

6.

Nach erfolgreicher Aktivierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden und mit der Registrierung beginnen.

7.

Unter der Punkt "Anlagenbetreiber" geben Sie bitte die gefragten persönlichen Daten an.

Unter "Standort der Anlage" das jeweils zutreffende.

Beim Punkt "Technische Daten" geben Sie das Datum der Inbetriebnahme an, sowie die Anzahl der Panels. Die Gesamtleistung der Panels sind die Anzahl an Panels multipliziert mit der Leistung eines Panels, beispielsweise 4 x 500 Watt = 2.000 Watt.

Die Wechselrichterleistung muss auf 800 Watt limitiert sein, diesen Wert geben Sie bitte an. Dann geben Sie noch Ihre Zählernummer an und wählen aus, ob Sie einen Speicher nutzen. Die Speicherleistung geben Sie in Wattstunden an, bei dem EcoFlow STREAM Ultra X mit 3,84 kWh sind dies 3840 Wattstunden. Nun können Sie unten rechts auf registrieren drücken und die Anmeldung ist abgeschlossen.

Fazit

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ist gesetzlich vorgeschrieben, kostenlos und seit 2024 deutlich einfacher geworden. Betreiber müssen ihre Anlage lediglich online bei der Bundesnetzagentur registrieren – eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist in den meisten Fällen nicht mehr notwendig.

Wichtig ist lediglich, die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme einzuhalten.

Retour au blog

Verwandte Beiträge